1. Kriterien für die Zulassung zu einem Curriculum
1.1. Zugangsvoraussetzungen
Die beim jeweiligen Curriculum vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Curriculumbeginns bei den Bewerbern/Bewerberinnen vorliegen.
Wenn dies zu Beginn des Curriculums nicht der Fall ist, das Erreichen der Zugangsvoraussetzungen aber kurz bevor steht, entscheiden die jeweiligen Curriculumsverantwortlichen des Vorstands über die Zulassung zur Weiterbildung.
Der/die Teilnehmer/in erlangt das Zertifikat über die abgeschlossene Weiterbildung erst dann, wenn er/sie alle Voraussetzungen, die im Curriculum vorgesehen sind, erfüllt hat.
(Absolvierung aller B/K/-Seminare, C-Seminare, Supervision, Selbsterfahrungsseminar und eventuelle individuelle Auflagen)
Die Eintragung in die HypnotherapeutInnen/-beraterInnen erfolgt jedenfalls erst dann, wenn auch alle im Curriculum vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen vorhanden sind (Zugangsberuf, Selbsterfahrung)
1.2. Zugangsberufe
Die Kandidaten/Kandidatinnen haben zum Aufnahmegespräch die erforderlichen Unterlagen, welche nachweisen, dass die für die Teilnahme am Curriculum erforderlichen Kriterien vorhanden sind, vorzulegen.
1.3. Berufserfahrung
Kann von Weiterbildungskandidaten/kandidatinnen eine für das jeweilige Curriculum vorgesehene Berufserfahrung nicht nachgewiesen werden, ist eine solche praktische Erfahrung nach den Weiterbildungskriterien der Mega für die jeweiligen Curricula zum Abschluss der Weiterbildung vorzulegen (z.B. Praktikum in einem Berufsfeld mit der relevanten Klientenzielgruppe)
1.4. Selbsterfahrung
Zulassungsvoraussetzung zu den Curricula ist Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von 50 Stunden oder Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von 150 Stunden.
Kann zu Beginn der Weiterbildung die dafür notwendige Selbsterfahrung nicht nachgewiesen werden, so ist es möglich, diese Selbsterfahrung bis zum Abschluss der Weiterbildung nachzuholen.
In diese Selbsterfahrung kann die Absolvierung des A-Seminars als Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von 16 Stunden mit eingerechnet werden.
Für jene Weiterbildungskandidaten/kandidatinnen, welche die Selbsterfahrung noch zu absolvieren haben, wird von der Mega eine Liste der dazu qualifizierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen aufgelegt, aus welcher die Weiterbildungskandidaten/kandidatinnen, eine/n Psychotherapeuten/Psychotherapeutin zur Absolvierung dieser Selbsterfahrung auswählen können.
2. Anrechenbarkeit
2.1. Offene-Seminare
Die Offenen (C)-Seminare sind bei der Mega zu absolvieren.
Bei der Mega absolvierte C-Seminare werden bei der Weiterbildung angerechnet, wenn sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Curriculumsbeginn gemacht wurden.
2.2. Seminare anderer Milton Erickson-Gesellschaften/Vereine/Institute
Maximal 2 der B-, K-Grundlagenseminare können in Absprache mit dem Vorstand bei anderen Milton Erickson Gesellschaften/Vereinen/Instituten gemacht werden.
2.3. Supervisionen
Gruppensupervisionen sind bei der Mega zu absolvieren.
Für Einzelsupervisionen wird die Mega eine Liste von Hypnotherapeuten auflegen, aus denen ein/e Supervisor/in gewählt werden kann.
Einzelsupervisionen werden im Verhältnis 1:2 angerechnet (1 Stunde Einzelsupervision entspricht 2 Stunden Gruppensupervision)
2.4. Anrechenbarkeit innerhalb der Curricula der Mega
- B1 / K1 / (Einführung) sind wechselseitig anrechenbar
- Märchen, Geschichten, Metaphern.Seminar (B7, K5, )
- 30 Stunden Supervision (beim K-Curriculum ab 2014)
- A-Seminar
3. Anwesenheit/Fehlstunden
Grundsätzlich besteht absolute Anwesenheitspflicht in den Seminaren während der Weiterbildung.
In nachvollziehbaren Ausnahmefällen wird die Absenz im Ausmaß von 2 Einheiten, das entspricht 90 Minuten, je Seminar toleriert.
4. Sonstiges
Mobiltelefone sind während der Seminare auszuschalten bzw. in Fällen, wo jemand dringend erreichbar sein muss, auf lautlos zu stellen.
Die Verwendung von Aufnahmegeräten während der Seminare ist auf Grund urheberrechtlicher Bestimmungen grundsätzlich nicht gestattet!